AGB

RELEVANT Managementberatung GmbH

§1 VERTRAGSSCHLUSS, VERTRAGSINHALT, KÜNDIGUNG

Der Vertrag wird geschlossen mit der Erteilung der Auftragsbestätigung durch RELEVANT Managementberatung GmbH („RELEVANT Managementberatung“). RELEVANT Managementberatung wird dem Auftraggeber die Dienstleistungen und ggfls. Materialen/ Dokumentation zur Verfügung stellen, die in der Auftragsbestätigung definiert sind. Sofern Termine zu vereinbaren sind, werden diese einvernehmlich festgelegt und in der Auftragsbestätigung bzw. In einer gesonderten E-Mail sobald der Termin vereinbart wurde bestätigt. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB; anderslautende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die RELEVANT Managementberatung diesen anderslautenden Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.

Für Leistungen gemäß § 3 a) und c) ist das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen; für Leistungen gemäß § 3 b) ist eine Stornierung unter den in § 3 b) ausgeführten Bedingungen zulässig. Davon unberührt bleibt das beiderseits bestehende Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Kündigungen bedürfen der Schriftform.

§ 2 VERGÜTUNG

Die vereinbarten Entgelte sind innerhalb von 28 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zu leisten. Als Leistungszeit gilt das Datum des Eingangs auf dem Konto der RELEVANT Managementberatung. Alle Vergütungen verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Sollten Bankgebühren anfallen, werden diese vom Auftraggeber getragen.

Alle (Zertifizierungs-)Workshops, Trainings und Seminare werden nach Vertragsschluss in Rechnung gestellt und sind gemäß der Ziffer 2 Abs. 1 im Voraus fällig.

§ 3 STORNOFRISTEN

a) Zugänge zu online Assessments (u.a. von Hogan Assessments)

Kunden oder Kandidaten zur Verfügung gestellte Zugangsdaten gelten als erbrachte Leistung. Nach Übersendung der Zugangsdaten durch RELEVANT Managementberatung ist eine Stornierung ausgeschlossen und die Rechnung wird gestellt. Zugänge zu den Assessments gelten für 12 Monate. Die Frist läuft ab dem 1. des Monates, in dem die Zugänge zur Verfügung gestellt wurden.

b) Beratungsaufträge, Kandidaten- und Programmmanagement

Bei einer Absage bis acht Wochen vor dem geplanten Termin entstehen dem Kunden keine Storno-Kosten für die gebuchte Leistung. Jedoch verpflichtet sich der Auftraggeber in diesem Fall zur Erstattung bereits entstandener Aufwendungen nach Vorlage entsprechender Nachweise. Dies kann Reise- und Hotelkosten betreffen, die nicht stornierbar sind, ebenso wie die Vorbereitungszeit für Unterlagen, Analysen oder Präsentationen.

Kurzfristigere Stornierungen werden wie folgt in Rechnung gestellt:

25% der gebuchten Leistung bei Absagen 4-8 Wochen vor dem Termin;

50% der gebuchten Leistung bei Absagen 2-4 Wochen vor dem Termin;

75% der gebuchten Leistung bei Absagen 1-2 Wochen vor dem Termin;

100% der gebuchten Leistung bei Absagen bis zu einer Woche vor dem Termin;

Jeweils zuzüglich bereits entstandener angemessener Aufwendungen.

Alle Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen.

Die Rechnungsstellung erfolgt nach Durchführung der Beratung.

c) (Zertifizierungs-)Workshops, Trainings, Seminare

Diese Workshops, Trainings, Seminare werden mit Anmeldung in Rechnung gestellt. Sie werden bei Stornierung nicht erstattet, sofern eine Leistung bereits erbracht wurde (Bsp: Hogan ID wurde von der teilnehmenden Person bereits genutzt). Für den Fall, dass noch keine Leistung erbracht wurde, kann die Teilnahme bis drei Monate vor dem Termin gegen eine Stornierungsgebühr von EUR 400 storniert werden. Ist eine Person bei einem gebuchten Training verhindert, hat er/sie die Möglichkeit, bis sechs Wochen vor dem Termin einmalig kostenlos auf einen anderen Termin innerhalb von sechs Monaten auszuweichen. Findet die Umbuchung weniger als sechs Wochen vor dem Termin statt, wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von EUR 400 zzgl. MwSt. erhoben, die u.a. für die Auslagen im Rahmen der Zertifizierung verwendet werden. Es kann auf einen anderen Termin umgebucht werden, der max. sechs Monate nach dem ursprünglichen Termin angesetzt ist. Eine Teilnahme durch einen anderen Teilnehmer kann so lange kostenlos erfolgen, wie eine personifizierte Vorbereitung des Workshops noch nicht erfolgt ist (z.B. Versand/ Beantwortung der Hogan-Onlinefragebögen vor der Zertifizierung).

d) Kundenveranstaltungen

Stornierungen (in Schriftform per Brief oder E-Mail) bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind kostenlos. Bei Stornierungen ab vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Bei Absagen am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen stellen wir die gesamte Veranstaltungsgebühr in Rechnung. Bei Benennung eines geeigneten Ersatzteilnehmers bis eine Woche vor Veranstaltung fallen keine zusätzlichen Kosten an. Eine Vertretung ist in allen Fällen nur für die komplette Veranstaltung möglich.

Fristberechnung und Form der Umbuchung/Stornierung
Fällt das Ende einer vorgesehenen Stornierungsfrist auf einen Samstag/Sonntag oder einen am Hauptsitz der RELEVANT Managementberatung gesetzlich anerkannten Feiertag, so tritt an die Stelle dieses Tages der zeitlich vorhergehende Werktag. Der Veranstaltungstag wird bei der Fristberechnung nicht mitgezählt.

§ 4 ABSAGE VON VERANSTALTUNGEN

RELEVANT Managementberatung behält sich bei geringer Teilnehmerzahl, der Erkrankung des Referenten oder aus sonstigen wichtigen, unverschuldeten Gründen die Absage/Verschiebung der Veranstaltung vor, wobei Teilnehmergebühren bei einer Absage ohne angebotenen oder für den Kunden realisierbaren Ausweichtermin erstattet werden. Weitere Kosten (einschließlich Reisekosten) werden in angemessener Höhe nur bei einer Absage weniger als vier Wochen vor dem Termin und unter Vorlage von entsprechenden Belegen erstattet.

§ 5 UNTERAUFTRAGNEHMER

RELEVANT Managementberatung behält sich vor, einen Geschäftspartner mit der Leistungserbringung zu beauftragen.

§ 6 GEWÄHRLEISTUNG

Sofern die durch RELEVANT Managementberatung zu erbringenden Leistungen dienstvertraglicher Natur sind (s. § 3 b) und c)), wird die RELEVANT Managementberatung ihre Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt erbringen.

Sofern die durch RELEVANT Managementberatung zu erbringenden Leistungen werkvertraglicher Natur sind (s. § 3 a)), hat der Auftraggeber nach unverzüglicher Anzeige eines fehlgeschlagenen Zugangsversuches das Recht – nach Wahl der RELEVANT Managementberatung – Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verlangen. Minderung oder Rücktritt können erst verlangt bzw. erklärt werden nach erfolgloser Setzung einer Frist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung von mindestens zwei Wochen oder nachdem die Versuche der RELEVANT Managementberatung zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung mindestens dreimal fehlgeschlagen sind. Im Fall des Rücktritts muss der Auftraggeber die genannte Fristsetzung mit einer Ablehnungsandrohung verbunden haben.

§ 7 HAFTUNG

RELEVANT Managementberatung haftet entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in Fällen zwingender Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz. Allerdings beschränkt sich die Haftung von RELEVANT Managementberatung im Fall einer einfachen fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf typischerweise eintretende, vorhersehbare Schäden oder Verluste. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine wesentliche vertragliche Verpflichtung, auf deren ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrages vertrauen darf. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der typischerweise eintretende, vorhersehbare Schaden üblicherweise die Höhe des mit dem Auftraggeber vereinbarten Nettohonorars für den jeweiligen Auftrag nicht übersteigt und daher ein möglicher Schadensersatzanspruch auf das jeweilige Nettohonorar pro Auftrag begrenzt ist. Jedwede weitere Haftung (einschließlich der Haftung für Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.

§ 8 REISEKOSTEN, REISEZEITEN, SPESEN, ÜBERNACHTUNGSKOSTEN

Soweit nicht anderweitig schriftlich vereinbart (z.B. bei offenen Workshop-Formaten wie öffentlichen Zertifizierungen), ist der Auftraggeber verpflichtet, RELEVANT Managementberatung die Reisekosten wie folgt zu erstatten (es gilt die schnellstmögliche Verbindung):

Je Kilometer An- und Abreise zum Ort der Veranstaltung/Ort der Beratungstätigkeit EUR 0,50/km;

Flugkosten (interkontinental: Business Class, sonst: Economy Class) nach tatsächlichem Aufwand;

Deutsche Bundesbahn: Kosten für Fahrkarte 2. Klasse (alternativ: 1. Klasse bei Einsatz der Bahn-Card 1. Klasse 50%) nach tatsächlichem Aufwand;

angemessene Hotelkosten nach tatsächlichem Aufwand;

angemessene Reisespesen/Verpflegung nach tatsächlichem Aufwand gemäß Beleg.

§ 9 UMFANG DER NUTZUNGSRECHTE

RELEVANT Managementberatung gewährt dem Auftraggeber hiermit ein nicht-ausschließliches, zeitlich unbegrenztes nicht unterlizensierbares Nutzungsrecht an den ggfls. zur Verfügung gestellten Materialien für interne Geschäftszwecke des Auftraggebers. Im Übrigen bleibt die RELEVANT Managementberatung Eigentümer aller Rechte an geistigem Eigentum bezüglich der verwendeten Materialien, der Dokumentation und der verwendeten Methodik. Ebenso stehen alle Rechte an Arbeitserzeugnissen, die auf der Methodik der RELEVANT Managementberatung basieren oder hierauf zurückzuleiten sind und alle mit diesen Arbeitsergebnissen verbundenen oder später aus ihnen hervorgehenden Rechte im alleinigen Eigentum der RELEVANT Managementberatung. Dies gilt insbesondere aber nicht ausschließlich für Materialien oder Beratungsleistungen, die von der RELEVANT Managementberatung im Rahmen oder im Zusammenhang mit ihren Leistungen für den Auftraggeber erzeugt wurden und die nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der RELEVANT Managementberatung durch den Auftraggeber mit Personen außerhalb der Organisation des Auftraggebers geteilt werden dürfen.

§ 10 VERTRAULICHKEIT

Beide Parteien sind verpflichtet, alle Informationen als vertraulich zu behandeln, die ihnen im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages über die andere Partei oder deren Geschäft bekannt geworden sind und die entweder als „vertraulich“ gekennzeichnet waren oder die für einen ordentlichen Geschäftsmann ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen waren. Die jeweils die vertraulichen Informationen empfangende Partei hat dabei das gleiche Maß an Sorgfalt anzuwenden, das sie bei eigenen vertraulichen Informationen vergleichbarer Bedeutung anzuwenden pflegt, mindestens jedoch das verkehrsübliche Maß. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht insoweit als die offenlegende Partei die empfangende Partei von ihrer Vertraulichkeitsverpflichtung schriftlich entbunden hat, die Informationen der empfangenden Partei schon vor Offenlegung nachweislich bekannt waren, die Informationen öffentlich bekannt waren oder ohne Verschulden der empfangenden Partei bekannt werden, die empfangende Partei die Information nachweislich eigenständig erarbeitet hat oder eine Partei durch Gesetz oder richterliche Anordnung zur Offenlegung verpflichtet ist. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gemäß diesem § 10 gilt für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Auftragsbeendigung fort.

§ 11 WERBUNG

Die RELEVANT Managementberatung darf den Namen und das Logo (inklusive der Marken) des Auftraggebers in Werbeunterlagen, einschließlich Presseveröffentlichungen, Präsentationen und Kundenreferenzen weltweit kostenlos in sämtlichen Medien verwenden. Für Werbematerialien, die Aussagen oder Zitate des Auftraggebers enthalten, wird RELEVANT Managementberatung die vorherige Zustimmung des Auftraggebers einholen, wobei der Auftraggeber diese Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern wird.

§ 12 ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND

Der Vertrag und seine Auslegung unterliegt deutschem Recht, unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen für den internationalen Warenkauf (CISG). Sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte von Düsseldorf, Deutschland.

§ 13 SONSTIGES

Die RELEVANT Managementberatung unterliegt, soweit das nicht durch die Natur des Auftrags vorgegeben ist, bei der Erfüllung des Vertrages bzw. bei der Durchführung der von ihr übernommenen Tätigkeit hinsichtlich Zeiteinteilung und Gestaltung des Tagesablaufs keinerlei Weisungen des Auftraggebers.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft und die unwirksame oder nichtdurchsetzbare Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die den Zielsetzungen der Parteien zum Zeitpunkt der Unterzeichnung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für eine unbeabsichtigte Regelungslücke.

Stand: Februar 2018